Einordnung
Eine praktische Grundlage für bessere Entscheidungen.
Die Bezeichnung Brandwache allein reicht für eine seriöse Planung nicht aus. Anbieter müssen wissen, warum die Maßnahme erforderlich ist, welche Bereiche betroffen sind und welche konkreten Vorgaben verantwortliche Stellen gemacht haben.
1. Anlass eindeutig benennen
Mögliche Anlässe sind der Ausfall technischer Brandschutzeinrichtungen, feuergefährliche Arbeiten oder behördliche beziehungsweise brandschutzfachliche Vorgaben. Der Anlass bestimmt Aufgaben und Zeitraum.
2. Verantwortliche Vorgaben bereitstellen
Der Sicherheitsdienst ersetzt keine Gefährdungsbeurteilung oder Brandschutzplanung. Kontrollbereiche, Intervalle und Alarmierungswege sollten von der verantwortlichen Stelle festgelegt oder bestätigt werden.
3. Bereiche und Zeiten beschreiben
Grundrisse, Zugangsmöglichkeiten, Nutzung, Schichtwechsel und besondere Gefahren helfen, den Personalbedarf und realistische Kontrollrouten einzuordnen.
4. Alarmierung und Übergabe klären
Notruf, interne Meldestellen, Evakuierungsunterstützung und Übergaben müssen vor Einsatzbeginn eindeutig sein. Sicherheitskräfte dürfen im Ereignisfall nicht erst Zuständigkeiten suchen.
5. Dokumentation definieren
Kontrollzeitpunkte, festgestellte Abweichungen und Übergaben sollten nachvollziehbar erfasst werden. Umfang und Form müssen zum Auftrag passen.
